Propolis unter Arzneimittelgesetz!
Eine Aktion der Pharmaindustrie?
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Propolis als Rohmasse |
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Bereits 2001 hat das Bundesintitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) eine Stellungnahme zu Propolis und Gelée Royal herausgegeben.
"Propolis und Gelée Royal sind nach Auffassung des BgVV primär nicht Lebensmittel, sondern werden wegen ihrer arzneilichen Wirkungen verwendet: Propolis soll antivirale, antibakterielle und antiparasitäre Wirkungen haben und die körpereigene Abwehr stärken. Es unterliegt in Deutschland hinsichtlich Herstellung, Vertrieb und Verkauf dem Arzneimittelgesetz."
Immerhin hat man dadurch die arzneiliche Wirksamkeit von Propolis - auf das wir uns heute beschränken wollen - (an-)erkannt.
Warum nun hat man Propolis, das vorher von Imkern frei verkäuflich war unter das Arzneimittelsgesetz gestellt? Das BvGG sagt dazu: "In Zusammenhang mit Propolis sind sowohl bei Anwendung als Arzneimittel als auch bei äußerlicher Anwendung in kosmetischen Mitteln (kontakt)allergische Reaktionen beschrieben worden."
Wenn das die Ursache ist, warum stellt man denn Erdnussbutter, Haselnusscreme als sehr starke Allergene nicht ebenfalls unter das Arzneimittelgesetz, um die Bevölkerung davor zu schützen? Und warum nicht gleich die meisten anderen Lebensmittel auch?
Antwort: Weil die Pharmaindustrie wahrscheinlich mit Propolis Geschäfte machen will. Immerhin sind in Propolis über 150 verschiedene Substanzen, davon sehr viele wirksame entdeckt worden.
Seither gibt es Propolis in der Apotheke - gereinigt und standardisiert natürlich - aber noch wirksam? Zweifel sind da erlaubt. Es gibt viele ganzheitlich denkende Menschen, die dieses "Propolis" nicht verwenden. Sie holen es nach wie vor beim Imker, denn dieses natürliche Propolis wirkt durch die Harmonie seiner gesamten Inhaltsstoffe, nicht durch solche, die die Pharmaindustrie als wirksam bestimmt hat.
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